Neubaunachweise

Bei der Errichtung von Neubauten ist der Nachweis zur Einhaltung der ENEV/GEG zu führen. Neben der ENEV/GEG müssen auch die Anforderungen des EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) eingehalten werden und ein Lüftungskonzept erstellt werden. Um an Fördermittel bzw. Darlehen der KFW-Bank zu gelangen, müssen die geforderten Werte der KFW gemäß den gültigen Programm-Merkblättern eingehalten werden und evtl. zusätzliche Nachweise wie Gleichwertigkeitsnachweis oder detailierte Wärmebrückenberechnung erstellt werden. Für die Beantragung ist die Onlinebestätigung der KFW durch den Sachverständigen auszufüllen. Antragsberechtigt sind ab 01.06.2014 nur noch Sachverständige die in der energie-effizienz-experten Liste eingetragen sind. Je nach beantragtem Programm ist auch eine Baubegleitung durch einen Sachverständigen verpflichtend. Abschließend ist dann die antragsgemäße Ausführung durch den Sachverständigen zu Bestätigen.
ENEV2014 Energieausweis Effizienzhaus Nachweis
09955/904426
© Energieberater Wiesinger Georg 2014